Herzlich Willkommen auf unseren Seiten zum PORTUGIESISCHEN IMMOBILIENRECHT.
Unsere Hauptseiten finden Sie unter www.anwalt-portugal.de.
Mit dem portugiesischen Immobilienrecht befassen wir uns täglich. Wir erledigen für Sie die gesamte private oder gewerbliche Immobilientransaktion. Dabei achten wir auf steuerrechtliche Besonderheiten und beraten Sie umfassend. Zu unseren Leistungen gehören auch das öffentliche Bau- und Gesellschaftsrecht.
Sicher in Portugal investieren: ohne sprachliche und rechtliche Hürden. Wir schaffen Rechtssicherheit.
Unsere Beratungsleistungen umfassen:
- Erstellung und Überprüfung von Immobilienmaklerverträgen;
- Erstellung von Kaufvorverträgen;
- Erstellung und Beurkundung von Kaufverträgen;
- Beratung im Bereich Immobilienfinanzierung in Portugal;
- Bestellung von Sicherheitsrechten, wie die Hypotheken;
- Grundbuchberichtigungen und Grundbucheintragungen;
- Steuerrecht: Grunderwerbsteuer, Grundsteuer und Veräußerungsgewinnsteuer;
- Ehegüterrecht: Kauf durch Ehegatten;
- Erbrecht: Folgen des Kaufs im Hinblick auf den Todesfall;
- Gesellschaftsrecht: Vorteile des Kaufs der Immobilien durch eine Gesellschaft;
- Schenkungsverträge zwischen Verwandte: Steuerrechtliche Vorteile einer Schenkung in Portugal;
- Fiskalvertretung: Beantragung von portugiesischen Steuernummern;
- Ummeldung von Versorgungsleistungen
- Teilungsverteigerung von Immobilien bei Miteigentum;
- Planung und Betreuung von Investitionsvorhaben;
- Erlangen von Baugenehmigungen;
- Beratung bei der Abfassung und Durchführung von Bauverträgen;
- Fragen zum Wohnungseigentum (Appartments).
Bereits bei der Vorbereitung des Kaufs oder Verkaufes einer Immobilie, wenn es um die Finanzierung durch portugiesische Banken, den Abschluss eines Kaufvorvertrages und die vertragliche Beziehung zum Immobilienmakler geht, unterstützen wir Sie.
Da es in der Regel um viel Geld geht, ist die Schaffung von Rechtssicherheit für unsere Mandanten sehr wichtig. Das Immobilienrecht einschließlich der steuerlichen Vorschriften ist innerhalb der EU nicht einheitlich geregelt. Das portugiesische Recht muss genau gekannt werden, damit im Vorfeld Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden können. Insbesondere in Portugal, wo Gerichtsverfahren lange andauern, sollte man sich vertraglich absichern.
Dr. Rathenau, Gründungsmitglied und Namensgeber der Kanzlei, war in der Deutsch-Portugiesischen AHK (Lissabon) tätig und ist Autor zahlreicher Fachbeiträge zum portugiesischen Recht. Er wird als "Experte im portugiesischen Immobilienrecht" in verschiedenen Medien bezeichnet. Beispielhaft sei die Sonnstags-Ausgabe der Frankfurter Allgeimenen Zeitung vom 1. November 2009 genannt (hier können Sie den Artikel herunterladen).
A. Vorbereitungshandlungen:
Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer/Käufer oder dem Immobilienmakler
Überprüfung von Maklerverträgen und Beantwortung damit zusammenhängende Fragen (Mediação Imobiliária)
Durchführung der Kreditfinanzierung vor den portugiesischen Banken
Beantwortung aller steuerrechtlichen Fragen beim Grundstückskauf oder -verkauf
Auskunft über notarielle Besonderheiten beim Grundstückskauf oder -verkauf
Beantwortung von Fragen zum Miteigentum (Compropriedade)
Beantwortung von Erbrechtsfragen sowie Familienrechtsfragen beim Grundstückskauf oder –verkauf
Auskunft über gesetzliche Vorkaufsrechte (Direitos de Preferência)
Baurechtliche Vorfragen
B. Kauf oder Verkauf:
Erstellung der Kaufverträge und Kaufvorverträge (Compra e Venda e Promessa de Compra e Venda)
Abnahme aller Grundbuchvorgänge (Registos)
Bestellung von Grundsicherheitsrechten, insbesondere Hypotheken (Hipotecas)
Einrichtung von Grunddienstbarkeiten (Usufruto, Servidões)
Umfassende rechtliche Unterstützung bei der Durchführung eines Bauvorhabens in Portugal
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