DR. RATHENAU & KOLLEGEN - Rechtsanwälte & Advogados, PORTUGAL

Der notarielle Kaufvertrag in Portugal

Ähnlichwie bei der Erstellung und dem Abschluss eines Kaufvorvertrages sind bei der Vorbereitung des notariellen Kaufvertrages viele Einzelheiten zu beachten, die erst das Rechtsgeschäft sicher machen. Wichtig ist, dass der portugiesische Notar im Vergleich zum deutschen Notar keine realen Beratungsleistungen erbringt. Der Notar beurkundet lediglich den Vertrag. Eine anwaltliche Beratung ist deshalb - wie beim Kaufvorvertrag - besonders wichtig.

Das Eigentum an der Immobilie wird mit dem Notarvertrag übertragen. Eine Ausfertigung des Notarvertrages wird dann beim Grundbuchamt (conservatória) eingereicht. Mit der Eintragung ins Grundbuch ist vor allem gewährleistet, dass die Immobilie nicht ein zweites Mal an einen anderen gutgläubigen Käufer verkauft oder das Grundstück mit einer Hypothek belastet werden kann. 

Die Bezahlung der Grunderwerbsteuer ist Voraussetzung für die Eintragung im Grundbuch.